Was ist eine Gebäudeversicherung?

Was ist eine Gebäudeversicherung?

Bei einer Gebäudeversicherung handelt es sich um eine Versicherung, welche bestimmte Gebäude, Nebengebäude und Garagen schützt. Typischerweise greift diese bei Wasserschäden, Feuerschäden und Unwetterschäden ein. Es handelt sich daher um die wichtigste Absicherung.So haben die meisten Hausbesitzer in Deutschland eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, denn diese ist essenziell, da es zu sehr hohen Kosten kommen kann, wenn Schäden am Gebäude entstehen.

Die Kosten einer Gebäudeversicherung können je nach Versicherung, Gebäude und Wohnort stark variieren. Außerdem entstehen Kostenunterschiede durch das Risiko, welches jedes Gebäude gegenüber Schäden trägt. Vor dem Abschluss einer Gebäudeversicherung für jedes Versicherungsunternehmen daher unter anderem eine Risikobeurteilung durch. Unterschieden kann grundsätzlich zwischen einer Gebäudeversicherung für den gewerblichen Bereich und für den privaten Bereich. 

Fragen und Antworten zur Gebäudeversicherung

Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Jeder Hausbesitzer in Deutschland ist auf eine Gebäudeversicherung angewiesen, denn ohne diese müssen alle Kosten selbst getragen werden, wenn einmal Schäden am Gebäude entstehen. Handelt es sich um große Schäden, so würde dies in vielen Fällen zu einer großen finanziellen Herausforderung führen. Können Hausbesitzer ohne Gebäudeversicherung im Falle von Schäden nicht die nötigen finanziellen Mittel aufweisen, so droht diesen im Ernstfall sogar der Verlust des eigenen Hauses. Besonders auf eine Gebäudeversicherung angewiesen sind außerdem Immobilienbesitzer, denn diese besitzen meist mehrere Immobilien und tragen daher ein noch höheres Risiko. Außerdem sind Besitzer von Häusern, welche großen Werten entsprechen oder sich in einer riskanten Lage befinden, besonders auf die Gebäudeversicherung angewiesen.

Was ist in einer Gebäudeversicherung versichert?

Abhängig sind die Versicherungsleistungen natürlich von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen, bei welchem die Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Grundlegend ist in einer Gebäudeversicherung allerdings das eigene Haus versichert. Dazu zählen meist alle Räume, welche privat genutzt werden. Werden bestimmte Räume gewerblich oder freiberuflich genutzt, so muss das extra angegeben werden beziehungsweise eine zusätzliche Gebäudeversicherung für diese Räume abgeschlossen werden. Versichert sind in der Regel außerdem alle An – und Zubauten des eigenen Hauses – sofern nicht anders von der jeweiligen Versicherung angegeben. Dazu können beispielsweise Garagen oder Carports zählen

Wer zahlt die Gebäudeversicherung? Mieter oder Vermieter?

Grundsätzlich ist der Besitzer eines Gebäudes – und damit der Vermieter für die Kosten, welche mit der Gebäudeversicherung entstehen, verantwortlich und muss diese daher auch zahlen. Allerdings kann im Mietvertrag vereinbar werden, eine Versicherung, welche das Gebäude und seine Bewohner betrifft, auf den Mieter umzulegen. Dieser Umlage muss der Mieter natürlich im Voraus zustimmen und so kann diese nicht nachträglich erfolgen. Außerdem kann der Vermieter keine Kosten für die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen, wenn die davon betroffene Gebäudeversicherung auch seine persönlichen Risiken abdeckt. In einigen Fällen kann die Kostenübernahme oder der Abschluss einer Gebäudeversicherung durch den Mieter aber sogar sinnvoll sein – beispielsweise, wenn die Gebäudeversicherung auch Einrichtungsgegenstände versichert. 

Kann eine Gebäudeversicherung teurer werden?

Eine Gebäudeversicherung kann jährlich teurer werden. Wird diese teurer, so kann dies mehrere Gründe haben: Ein Grund kann darin liegen, dass sich das jeweilige Versicherungsunternehmen aktuell in der Phase eines finanziellen Engpasses befindet. Folglich steigen die Prämien für die Gebäudeversicherung an und der Kunde muss einen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen. Ein anderer Grund wiederum kann darin liegen, dass besonders viele Schäden an Gebäuden entstanden sind, welche von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen bezahlt werden müssen. Folglich liegen dem Versicherungsunternehmen weniger finanzielle Mittel vor und die Versicherungsprämie muss erhöht werden. Dem Kunden bleiben bei einer teurer werdenden Gebäudeversicherung zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Anstieg der Versicherungsprämie hingenommen und akzeptiert oder die höheren Versicherungsbeiträge werden nicht akzeptiert – in diesem Fall muss der Kunde aber mit der Kündigung der Versicherung rechnen.

Was muss ich beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beachten?

Zunächst einmal sollte vor dem Abschluss einer Gebäudeversicherung ein Vergleich zwischen verschiedenen Gebäudeversicherungen aufgestellt werden. So können die Versicherungen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis herausgefiltert werden. Außerdem sollte genau auf den Versicherungsumfang geachtet werden: Welche Bereiche des Gebäudes werden versichert? Möglicherweise müssen kleine Anbauten wie ein Gartenhaus oder ein Carport je nach Gebäudeversicherung nämlich gesondert versichert werden. Es sollte zudem besonders darauf geachtet werden, ob die Gebäudeversicherung auch Umweltschäden übernimmt. Dies ist nämlich nicht bei jeder Gebäudeversicherung der Fall. 

Weshalb ist eine Gebäudeversicherung so wichtig?

Mit einer Gebäudeversicherung wird ein Großteil des Gebäudewertes versichert. Dadurch stehen die Versicherten unter einem besonderen Schutz bei sämtlichen Schäden am Gebäude, welche durch Wasser, Feuer oder Umwelteinflüsse entstehen. Eine Gebäudeversicherung ist von essenzieller Bedeutung, da diese gegen einen finanziellen Engpass, welcher durch die eigenständige Begleichung der Gebäudeschäden entstehen würden, wirkt. Außerdem ist eine Gebäudeversicherung nicht nur essenziell zur Kostenübernahme der Schäden am Gebäude und der Instandsetzung des Gebäudes. Diese übernimmt nämlich auch sämtliche Kosten, welche durch Aufräumarbeiten und Instandsetzungsarbeiten entstehen. 

Wie teuer ist eine Gebäudeversicherung?

Der Beitrag für eine Gebäudeversicherung hängt von mehreren Faktoren ab: Die wichtigste Rolle spielt dabei der Wert des Gebäudes, welches versichert wird. Deshalb wird dieser vor dem Abschluss einer Gebäudeversicherung von jeweiligen Versicherungsunternehmen als erstes ermittelt. Ein hoher Gebäudewert involviert dabei natürlich einen höheren Versicherungsbeitrag als ein niedriger Gebäudewert. Außerdem spielt der Versicherungsumfang eine wichtige Rolle. Werden neben dem Gebäude an sich noch Anbauten oder Gegenstände versichert, so führt dies natürlich ebenfalls zu einem höheren Versicherungsbeitrag. Der Standort des Gebäudes wirkt sich ebenfalls auf die Kosten der Gebäudeversicherung aus. Darüber hinaus spielt das Alter des Versicherungsnehmers eine wichtige Rolle, denn ähnlich wie bei einer Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug sinken auch die Beiträge für eine Gebäudeversicherung mit den Jahren. Pauschal kann für ein durchschnittliches Gebäude, welches als Eigenheim genutzt wird, ein Versicherungsbeitrag von circa 300 bis 400 € jährlich genannt werden. 

Welche Vorteile hat eine Gebäudeversicherung?

Der größte Vorteil einer jeden Gebäudeversicherung liegt in der Kostenübernahme bei Schäden am Gebäude. Gerade bei Schäden mit sehr hohen Kosten muss sich der Versicherungsnehmer somit keine Sorgen um einen finanziellen Ruin machen. Ein weiterer Vorteil liegt in der hohen Flexibilität von Gebäudeversicherungen: Es kann nämlich selbst ausgewählt werden, welche Risiken versichert werden. Dadurch können die Kosten sehr flexibel sein. Darüber hinaus sind Gebäudeversicherungen schon mit sehr günstigen Prämien erhältlich. Der Kosten-Nutzen-Faktor ist bei einer Gebäudeversicherung daher exzellent. 

Welche Nachteile hat eine Gebäudeversicherung?

Generell weist eine Gebäudeversicherung nur wenig Nachteile auf. Das spiegelt sich auch in der hohen Anzahl der Versicherungsnehmer wieder, welche in Deutschland existieren. Als Nachteil können jedoch die Kosten an sich angesehen werden: Sobald neben dem Gebäude an sich noch Nebengebäude, Einrichtungsgegenstände und weitere Risiken versichert werden, kann es zu höheren Kosten kommen. Ein weiterer Nachteil von Gebäudeversicherungen liegt darin, dass sich die Prämien abrupt erhöhen können und es somit ebenfalls zu höheren Kosten kommen kann, welche der Versicherungsnehmer meist hinnehmen muss, wenn dieser die Versicherung nicht wechseln möchte. 

Was bedeutet gleitender Neuwert?

Bei dem gleitenden Neuwert handelt es sich um einen Wert, welcher von jedem Versicherungsunternehmen zur Berechnung der Beitragshöhe der Gebäudeversicherung herangezogen wird. Der gleitende Neuwert orientiert sich an dem Wert des jeweiligen Gebäudes und wird bei jedem Gebäude einheitlich angewendet. Dadurch entsteht eine faire Berechnung der Beitragshöhe für Gebäudeversicherungen. Außerdem werden Gebäude dadurch nicht unterversichert, da es sonst im Fall von Gebäudeschäden zu Problemen mit der Versicherung kommen könnte. Der gleitende Neuwert stellt daher für jedes Versicherungsunternehmen einen der wichtigsten Werte dar. 

Wie setzen sich die Beiträge der Wohngebäudeversicherung zusammen?

Die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung involvieren mehrere Faktoren: Zum einen bestimmt ein Wertgutachten, welches zu einer Risikobeurteilung führt, die Beitragshöhe. Zum anderen spielt die Wohnfläche in die Beitragshöhe hinein. Darüber hinaus spielt der gleitende Neuwert eine wichtige Rolle zur Berechnung der Versicherungsprämie. So beachtet dieser unter anderem auch die Wertentwicklung des Gebäudes sowie die Entwicklung der Baupreise in der Region, in welcher sich das Gebäude befindet. Der Versicherungsumfang spielt ebenfalls eine wichtige Rolle in der Zusammensetzung des Versicherungsbeitrages.

Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht darin, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Daher ist es jedem Gebäudebesitzer selbst überlassen, eine solche Versicherung abzuschließen. Allerdings wird die Gebäudeversicherung von den meisten Gebäudebesitzern aufgrund der vielen finanziellen Vorteile in Schadensfällen abgeschlossen. 

Was bedeutet Wohngebäudeversicherung?

Bei einer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um die gleiche Art von Versicherung wie eine Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung steht dabei lediglich als Oberbegriff für alle Arten von Gebäudeversicherungen, denn es gibt auch Gebäudeversicherungen, welche nicht für Wohngebäude abgeschlossen werden. Die Wohngebäudeversicherung wird hingegen ausschließlich für Gebäude abgeschlossen, welche zum Wohnen benutzt werden. 

Was für Schäden übernimmt eine Gebäudeversicherung?

Abhängig ist dies natürlich von dem Versicherungsunternehmen an sich, denn jede Gebäudeversicherung involviert typischerweise Basisleistungen und optionale Leistungen, welche abgeschlossen werden können. Zu den Basisleistungen zählen dabei meist Schäden, welche durch Feuer, Wasser und Umwelteinflüsse entstehen. Davon sind zum Beispiel Schäden betroffen, welche durch Brände, Blitzschläge, Wasserrohrbrüche, Explosionen, starken Regen, Hagel, Stürme oder Überspannungen des Stromnetzes in einem Gebäude entstehen. Meist nicht in den Basisleistungen einer Gebäudeversicherung enthalten sind Schäden, welche durch Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen und weitere Umweltkatastrophen entstehen. Wer Solaranlagen hat, erhält meist ebenfalls keinen Basisschutz für diese. Optional lässt sich der Versicherungsschutz für Umweltkatastrophen sämtlicher Arten und Schäden an Solaranlagen aber hinzufügen. 

Welche Gebäude sind nicht versicherbar?

Grundsätzlich kann die Gebäudeversicherung für viele verschiedene Arten von Gebäuden abgeschlossen werden. Davon betroffen sind beispielsweise Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser, frei stehenden Häuser und Reihenhäuser. Nicht verwendet werden kann eine Gebäudeversicherung hingegen für Ferienhäuser. Da diese anders genutzt werden als klassische Wohngebäude, muss für Ferienhäuser eine spezielle Ferienhausversicherung abgeschlossen werden. 

Wann sollte ich eine Gebäudeversicherung abschließen?

Eine Gebäudeversicherung kann zu mehreren Zeitpunkten abgeschlossen werden: Zum einen kann diese abgeschlossen werden, wenn ein Haus neu gebaut wird. Direkt mit Neubau sollte hier der Versicherungsabschluss vorgenommen werden. Zum anderen kann eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, wenn ein Haus gekauft wird. Ein weiterer Zeitpunkt des Abschlusses einer Gebäudeversicherung liegt vor, wenn ein Versicherungswechsel vorgenommen wird. Auch bei einem Umzug sollte ein Neuabschluss der Gebäudeversicherung erfolgen. 

Muss bei Leerstand die Versicherung informiert werden?

Die meisten Versicherungsunternehmen verpflichten ihre Versicherungsnehmer zur Benachrichtigung bei einem Leerstand. Das hängt damit zusammen, dass ein Gebäude bei Leerstand höheren Risiken ausgesetzt ist. Diese entstehen dadurch, dass ein Brand beispielsweise erst spät erkannt wird, wenn sich keine Personen in einem Gebäude befinden. Somit wäre der Sachschaden deutlich höher, als wenn dieser sofort erkannt – und gelöscht werden würde. Versicherungsnehmer sollten daher in jedem Fall das Versicherungsunternehmen über den Leerstand informieren. Nicht selten kommt es bei einem Leerstand zu etwas höheren Versicherungsbeiträgen. Die Leistungen der Versicherung verändern sich durch den Leerstand allerdings nicht. So bleiben die gleichen Risiken wie zuvor versichert. Für den Versicherungsnehmer stellt dies einen großen Vorteil dar. Allerdings verpflichtet das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer im Falle des Leerstands meistens zur Risikominimierung. Beispielsweise muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden. Sämtliche Elektrogeräte sind ebenfalls vom Stromnetz zu trennen.

Was ist bei denkmalgeschützten Gebäuden zu beachten?

Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen besonderen Bedingungen und müssen daher gesondert versichert werden beziehungsweise über eine spezielle Gebäudeversicherung für denkmalgeschützte Gebäude versichert werden. Denkmalgeschützte Gebäude werden unter anderem in verschiedene Kategorien von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen eingeteilt. Von diesen hängt auch die Versicherungsprämie ab, welche veranschlagt wird. Unterteilt werden denkmalgeschützte Gebäude grundsätzlich in drei Kategorien: Kategorie A involviert dabei denkmalgeschützte Gebäude, welche ohne großen Bauaufwand wieder hergestellt werden können. Kategorie B wiederum involviert denkmalgeschützte Gebäude, welche unter einem gewissen speziellen Bauaufwand wieder hergestellt werden können, wobei sich der Aufwand hier noch in Grenzen hält. Ein denkmalgeschütztes Gebäude der Kategorie C kann allerdings nur unter besonderem Bauaufwand wieder hergestellt werden. Daher handelt es sich hierbei um die teuerste Kategorie, welche die höchste Versicherungssumme betrifft. Es sollte bei einem denkmalgeschützten Gebäude generell beachtet werden, mehrere Versicherungsunternehmen zu kontaktieren, um sich von diesen individuelle Versicherungsangebote anfertigen zu lassen. Pauschalangebote können für denkmalgeschützte Gebäude nämlich grundsätzlich nicht gemacht werden. 

Wie melde ich einen Schaden?

Liegt ein Schaden am Gebäude vor, so muss dieser der Gebäudeversicherung gemeldet werden, um sich diesen ersetzen zu lassen. Dabei sind einige Faktoren zu beachten: Zum einen muss der Schaden ausreichend dokumentiert werden. Es sind daher unter anderem Fotos und Notizen von dem Schaden anzufertigen, welche anschließend an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet werden. Gemeldet werden muss der Schaden per Telefon, schriftlich oder mündlich in Person, wobei dies abhängig vom jeweiligen Versicherer ist. Grundsätzlich sollte ein Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Wird dieser erst Wochen später gemeldet, so kann es zu einer Kürzung der Kostenübernahme kommen. Wurde ein Schaden am Gebäude durch eine Straftat erzeugt, so ist dieser zusätzlich der Polizei zu melden. 

Für wen lohnt sich eine Gebäudeversicherung?

Eine Gebäudeversicherung lohnt sich für jeden Besitzer eines Gebäudes, denn in einem Schadensfalls kommt es garantiert zu höheren Kosten als die Kosten, welche für die Gebäudeversicherung an sich fällig werden. Wer hingegen lediglich Mieter ist, ist von der Gebäudeversicherung meist nicht betroffen. 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme stellt einen der wichtigsten Faktoren bei einer Gebäudeversicherung dar, denn bis zu dieser Summe übernimmt das Versicherungsunternehmen eine Kostenübernahme. Wurde die Gebäudeversicherung vor einigen Jahren zum Neuwert des Gebäudes abgeschlossen, so kann diese allerdings schon deutlich niedriger sein als der aktuelle Wert des Gebäudes, denn vielerorts liegt eine rapide Wertentwicklung der Immobilien vor. Kommt es nun zu einem schweren Brand, bei welchem das Gebäudes größtenteils zerstört wurde, so wird dieses oftmals abgerissen und muss neu aufgebaut werden. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten dafür – allerdings nur in Höhe der Versicherungssumme. Der Rest muss vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden. Dies könnte schnell zu einer finanziellen Notsituation führen, weshalb die Versicherungssumme für das Gebäude in regelmäßigen Abständen bei dem Versicherungsunternehmen neu berechnet werden sollte. 

Kann ich eine Gebäudeversicherung kündigen?

Es kann sinnvoll sein, eine Gebäudeversicherung in mehreren Fällen zu kündigen: Dazu zählt unter anderem der Anstieg der Versicherungsprämie bei der aktuellen Gebäudeversicherung. Auch, wenn bei einem anderen Versicherungsunternehmen günstigere Konditionen vorliegen, kann eine Gebäudeversicherung gekündigt werden. Genauso kann eine Kündigung bei der aktuellen Gebäudeversicherung eingereicht werden, wenn das aktuelle Haus verkauft wird beziehungsweise ein Umzug in ein anderes Haus bevorsteht. Unterschieden werden kann grundsätzlich zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende der Versicherungslaufzeit innerhalb der Kündigungsfrist. Eine außerordentliche Kündigung wiederum kann nur unter besonderen Bedingungen außerhalb der Kündigungsfrist durchgeführt werden. Gründe dazu können unter anderem bei einer Erhöhung der Beitragssätze, bei einem Schaden am Gebäude oder bei einem Wechsel des Hausbesitzers vorliegen. 

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht liegt je nach Versicherungsunternehmen in mehren Fällen vor. Besonders häufig wird von diesem beispielsweise bei dem Kauf eines neuen Gebäudes Gebrauch gemacht. Normalerweise überträgt sich die Gebäudeversicherung in diesem Fall automatisch von dem alten Besitzer auf den neuen Besitzer des Gebäudes, damit keine Versicherungslücke vorliegt. Da der neue Besitzer allerdings nicht zu einer Gebäudeversicherung gezwungen werden kann, kann dieser Gebrauch von dem Sonderkündigungsrecht machen und die aktuelle Gebäudeversicherung für das Gebäude kündigen. Die Kündigung muss dabei innerhalb von 4 Wochen nach dem Eintrag in dem Grundbuch erfolgen, um rechtmäßig zu sein und um diese geltend zu machen. 

Muss ich bei kreditfinanzierten Immobilen was beachten?

Tatsächlich liegt ein Unterschied zwischen Gebäudeversicherungen für kreditfinanzierte Immobilien und für eigens finanzierte Immobilien vor. Auch, wenn die Gebäudeversicherung generell keine Pflichtversicherung ist, kann der Kreditgeber auf diese bestehen. Angeben werden muss der Abschluss einer Gebäudeversicherung im Kreditvertrag. Hier müssen auch die Konditionen, welche der Kreditgeber von der Gebäudeversicherung erwartet, angegeben werden. 

Kann ich die Gebäudeversicherung steuerlich absetzen?

Immer wieder stellt sich die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit einer Gebäudeversicherung. Es muss hier aber festgestellt werden, dass sich diese nicht absetzen lässt. Das hängt damit zusammen, dass nach deutschem Gesetz nur Personenversicherungen steuerlich absetzbar sind. Da es sich bei der Gebäudeversicherung hingegen um eine Sachversicherung handelt, ist diese nicht von der Steuer absetzbar. Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wer Eigentümer einer Immobilie ist und diese nicht nur privat nutzt, sondern über einige Räume verfügt, welche geschäftlich genutzt werden, kann diese Räume anteilig der Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die geschäftlich genutzten Räume klar von den privat genutzten Räumen abgetrennt sind. 

Was muss ich beim Wechsel einer Gebäudeversicherung beachten?

Wer seine Gebäudeversicherung aus unterschiedlichen Gründen wechseln möchte, muss mehrere Faktoren dringend beachten. Dazu zählt zum einen der Versicherungsvergleich, bevor überhaupt die bisherige Gebäudeversicherung gekündigt wird. Es sollten in diesem Zusammenhang bestenfalls mehrere Anfragen bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen gestellt werden. Anzugeben sind hier unter anderem der Gebäudetyp, das Baujahr, die Bauweise, die Nebengebäude oder Anbauten, der Standort, die Anzahl der Stockwerke, die gewünschte Gefahrenabdeckung sowie der Summe der Selbstbeteiligung, sofern diese überhaupt bestehen soll. Wird anhand der Angebote anderer Versicherungsunternehmen eine neue Gebäudeversicherung ausgewählt, so sollte diese abgeschlossen werden, bevor die bisherige Gebäudeversicherung ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird. 

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Welche Schäden eine Gebäudeversicherung finanziell abdeckt, hängt von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem dort abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Je nach Gebäudeversicherung sind nämlich unterschiedliche Schäden von der Kostenübernahme durch das Versicherungsunternehmen betroffen. Die meisten Gebäudeversicherungen werden für klassische Schäden wie Brandschäden, Wasserschäden oder Umweltschäden abgeschlossen. Liegen jedoch Schäden vor, welche durch außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen entstanden sind, so kann es dazu kommen, dass die Gebäudeversicherung nicht zahlt. Außerdem zahlt die Gebäudeversicherung keine Beträge, welche über der Versicherungssumme liegen. Zahlt die Gebäudeversicherung einen Schaden nicht, welcher allerdings mit der Versicherungssumme gedeckt ist, so sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. 

Wie kann man nach einer Erbschaft die Gebäudeversicherung wechseln?

Wer ein Gebäude erbt, übernimmt automatisch alle Rechte und Pflichten, welche mit diesem Gebäude im Zusammenhang stehen. Daher wird auch automatisch die Gebäudeversicherung übernommen und muss nun vom Erben getragen werden. Bei einem Erbe besteht kein Sonderkündigungsrecht. Daher muss die Gebäudeversicherung im Falle eines Erbes zunächst fortgeführt werden. Wer die Gebäudeversicherung kündigen möchte, hat dazu nur zum Ablauf der Gebäudeversicherung die Möglichkeit. Die Gebäudeversicherung muss also ordentlich zum Ende des Versicherungszeitraums gekündigt werden. Dabei muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten gegen Ende der Versicherungslaufzeit beachtet werden. Lediglich bei einem Schadensfall, einem Anstieg der Versicherungsprämie oder einem Verkauft der geerbten Immobilie kann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. 

Kann ich ausländische Immobilien versichern?

Über die klassische Gebäudeversicherung lassen sich keine Immobilien im Ausland versichern. Das liegt daran, dass es für die Versicherungsunternehmen hierzulande zu schwierig wäre, für jedes Land die richtige Versicherungs-Policy aufzustellen. Daher ist es ratsam, im jeweiligen Land, in welchem sich die ausländische Immobilie befindet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Viele der Gebäudeversicherungen im Ausland erlauben auch den Abschluss einer Versicherung durch Ausländer. Beachtet werden sollten hier aber genau die versicherten Risiken, denn diese können deutlich anders ausfallen als bei einer deutschen Gebäudeversicherung. 

Wie ist der Wechsel der Wohngebäudeversicherung bei einer Eigentumswohnung möglich?

Es liegt ein entscheidender Unterschied zwischen der Gebäudeversicherung für ein Wohngebäude und der Gebäudeversicherung für eine Eigentumswohnung vor: Bei einer Gebäudeversicherung für eine Eigentumswohnung liegt die Entscheidung für das Versicherungsunternehmen nämlich nicht in den eigenen Händen. Die Entscheidung wird hier nämlich von der gesamten Eigentümergemeinschaft getroffen. Soll also ein Wechsel vorgenommen werden, so muss die Eigentümergemeinschaft über diesen beraten. Als alleiniger Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Wohngebäude mit mehreren Eigentumswohnungen kann also nicht einfach die Gebäudeversicherung gewechselt werden. Soll die Gebäudeversicherung für eine Eigentumswohnung also gewechselt werden, so geht dies nur durch einen mehrheitlichen Entschluss durch die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. 

Was muss ich beachten wenn ich eine Immobilie erbe?

Bei einem Erbe einer Immobilie zum einen auf die aktuelle Gebäudeversicherung zu achten, denn liegen die Versicherungsbeiträge aus dieser deutlich höher als die Beiträge bei vergleichbaren Gebäudeversicherungen, so kann diese zum Vertragsende gewechselt werden. Zudem sollte beachtet werden, ob die geerbte Immobilie in Zukunft von Renovierungsarbeiten betroffen ist. Mit diesen steigt nämlich der Immobilienwert und damit auch die Versicherungssumme, welche dementsprechend bei der Gebäudeversicherung angepasst werden muss. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeversicherung und einer Wohngebäudeversicherung?

Unterschiede liegen zwischen der Gebäudeversicherung und der Wohngebäudeversicherung nur in geringem Maße vor, da die Gebäudeversicherung den Oberbegriff für alle Arten von Gebäudeversicherungen bildet. Eine Wohngebäudeversicherung bezieht sich dabei allerdings meist lediglich auf ein Gebäude, welches aktuell bewohnt wird. Eine Gebäudeversicherung wiederum kann auch für Gebäude abgeschlossen, in welchen aktuell keine Personen wohnen. Leerstehende Immobilien lassen sich mit dieser also ebenfalls versichern. Sowohl die Gebäudeversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung zielen allerdings auf den gleichen Versicherungsschutz ab und versichern damit die gleichen Risiken. 

Worauf muss ich beim Online-Abschluss achten?

Wer sich für einen Online-Abschluss einer Gebäudeversicherung entscheidet, wählt definitiv den schnellsten und einfachsten Weg des Abschlusses einer jeden Gebäudeversicherung. Jedoch sollten hier aufgrund der riesigen Auswahl an Online-Gebäudeversicherungen einige entscheidende Faktoren vor dem Online-Abschluss beachtet werden. Unter anderem zählen dazu die Ereignisse, welche von der jeweiligen Online-Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Die Schäden, welche von der Gebäudeversicherung ersetzt werden, fallen ebenfalls darunter. Außerdem sollte auf die Versicherungssumme geachtet werden, denn diese sollte auf keinen Fall zu niedrig ausfallen. Bei den meisten Online-Gebäudeversicherungen lässt sich die „grobe Fahrlässigkeit“ mitversichern. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, welche definitiv abgeschlossen werden sollte. Gleiches gilt für Schäden an Rohren und Leitungen, denn diese kommen besonders häufig an Gebäuden vor. Genauso sollten die Kosten, welche im Schadensfalls für die Behörden entstehen, mitversichert werden. Ein Elementarschutz kann ebenfalls sinnvoll sein. In jedem Fall sollte vor dem Online-Abschluss einer Gebäudeversicherung auch genau auf die Vertragsbedingungen bezüglich der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist geachtet werden. 

Was bedeutet der Wert 1914?

Der Wert 1914 ist maßgeblich verantwortlich für den Versicherungswert eines Gebäudes, denn mit diesem wird der Versicherungswert berechnet. Der Wert 1914 gibt grundsätzlich den Neubauwert des jeweiligen Gebäudes im Jahr 1914 an. Mit dem jährlich veröffentlichten Baupreisindex kann nun der aktuelle Neubauwert vom Versicherungsunternehmen berechnet werden. Der Grund für die Verwendung von dem Wert 1914 liegt darin, dass dieser einheitlich ist und somit eine faire Berechnungsgrundlage zulässt. 

Wie kann ich mich vor einer Unterversicherung schützen?

Zu einer Unterversicherung kann es schnell kommen, wenn der Gebäudewert steigt und die Wertsteigerung nicht dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt wird. Außerdem kann eine Unterversicherung schnell vorliegen, wenn Anbauten am Gebäude erfolgt sind und nicht mitgeteilt wurden. Sämtliche Veränderungen des Gebäudewertes und der Gebäudestruktur an sich sollten daher sofort dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden, um eine Unterversicherung effektiv zu verhindern.